Mindestbodenfreiheit

  • Hallo, habe hier mal etwas interessantes gefunden im Netz für alle die ihren Wagen tieferlegen wollen und immer der Meinung waren, daß in Deutschland die Mindest-Bodenfreiheit 110mm betragen muß. Das ist schlichtweg falsch und stellt lediglich einen "Soll"-Zustand dar, aber keinen "Muss"-Zustand.


    Aber lest selbst:


    Bericht


    Und hier noch ein kopierter Text aus einem anderen Forum ([URL=http://www.polotreff.de/html/forum/36562,16.html]http://www.polotreff.de[/URL])


    1. Es gibt nirgendswo ein verbindliches Maß der Bodenfreiheit, kein Gesetz und kein Gerichtsurteil, nur die Richtlinie mit den 110 mm. Wobei aber bereits erläutert wurde, dass eine Richtlinie keine gesetzliche Wirkung hat, somit diese 110 mm besser als Empfehlung bezeichnet werden sollten.


    2. Es gibt ein Haufen anderer Höhenmaße, die eingehalten werden müssen, dass sind zB. beim Fahrscheinwerfer (nicht Zusatzscheinwerfer) 500mm bis Lichtaustrittskante bei Reflektorscheinwerfern oder die Linsenmitte bei Linsensystemen, oder auch 200 mm für das vordere Kennzeichen oder 250mm für sonstige Leuchten (nebels), gemessen bei SERIENBEREIFUNG !


    3. Die Eintragung durch den Sachverständigen:
    Da keine gesetzliche Grundlage vorhanden ist, kann auch der Sachverständige nicht auf einer gesetzlichen Grundlage eintragen, sondern ausschließlich aufgrund seines Sachverstandes.
    Wer kennt den Satz: "2 Sachverständige sind 3 Meinungen" ? Ziemlich alle.
    Somit hat jeder einen etwas anderen Sachverstand und hält Dinge für gut, den ein anderer Sachverständiger nicht mehr für gut hält und beide haben logische und nachvollziehbare Argumente. Im Endeffekt: ohne gesetzliche Grundlage oder bindendes Gerichtsurteil (OLG oder höher) nicht allzu viel Wert.


    4. Nun wird man mit 70mm Bodenfreiheit auf "freier Strecke", also ebener Straße angetroffen, Fahrwerk und begrenzende Teile (Spoiler) sind eingetragen.
    Da dürfte nach meiner Einschätzung nicht viel passieren, denn die Teile sind eingetragen und ein Aufsetzen kann nur konstruiert werden (wenn sie da vorn in die Hoppelstraße einbiegen, und was wenn nicht? ).
    In dieser Situation halte ich es für durchaus ungefährlich und mit einem guten Anwalt und einem Sachverständigen, der sich mit dieser Problematik auskennt, wird man vor Gericht auch rauskommen müssen.


    5. Nun wird man beim Langsamfahren auf einer Holperstrecke angetroffen, hier sieht das völlig anders aus. Es wird sehr langsam gefahren, weil der Wagen aufsetzen könnte und damit klappt die Falle zu:
    Aufsetzten bedeutet Gefahr und bei Gefahr in Verzug hat man auch eine Gefährdung.
    Würde man den Straßenverhältnissen angemessen fahren (nicht Fahrzeugverhältnissen, also mit einem Serienfahrzeug), dann würde man sehr wahrscheinlich aufsetzen, somit besteht eine konkrete Gefährdungssituation.
    Und wenn man nun in die StVZO §19.2 (2) reinschaut, dann erlischt die BE des Fahrzeugs, wenn eine konkretet Gefährdung vorhanden ist.
    Auch wenn dieses Fahrwerk und Spoiler eingetragen sind, oder besser: gerade, weil diese Teile vorhanden sind.


    Es kommt immer auf die aktuelle Situation an, wird wegen Tieferlegung langsam gefahren, langsamer als ohne Tieferlegung, also man mit einem Serienfahrwerk fahren könnte, dann ist das eindeutig ein Erlöschen der BE, auch ohne dass das Fahrzeug illegale Teile angebaut hat.


    Es hat nichts damit zu tun, dass man irgend jemand behindert (das kommt noch hinzu), es geht um das Erlöschen das BE.


    Soviel zum Thema tieferlegung.


    Nun noch was aus eigener Erfahrung:
    Ich wurde damals mit meinem alten Polo auch angehalten. Fazit: zu tief und eine stilllegung erfolgte (fahrzeug war 2 wochen vorher beim TÜV).
    Ich bin dagegen angegangen, mit Erfolg. Es kam zu einer Gerichtsverhandlung, die sich zu meinen Gunsten entschied (dauerte übrigens nur 10minuten)
    Ich kam mit der begründung, das es in Deutschland kein Gesetz gibt, was eine Mindestbodenfreiheit vorschreibt (abgesehen bei Geländewagen, die müssen 21cm min. haben).
    Desweiteren habe ich begründet, das Porsche, etc. von Werk aus eine Lichtaustrittskante unter 50cm haben und so ausgeliefert wurden.
    darauf bekam ich als Antwort, das diese Firmen eine Sondergenehmigung haben.
    Aber da wir in Deutschland leben, und egal, ob kleiner Bürger, Firma oder ein Hersteller, es gilt hier : gleiches Recht für alle !
    Dabei spielt es keine Rolle, ob der Erste (der die Genehmigung bekommen hat) viel Geld dafür gezahlt hat oder nicht. Fakt ist, der Erste hat sie bekommen und somit steht sie jedem zu.


    (Neues Beispiel für gleiches Recht für alle:
    Dieter Bohlen darf per Gerichts-Urteil jetzt jeden Polizisten DU-zen. somit darf es jeder, weil jetzt jedes Gericht so entscheiden muss. Den im Grundgesetz steht : Gleiches Recht für alle ! Und wenn einer das Recht bekommen hat, steht es jedem zu.)

    Einmal editiert, zuletzt von Dagobert_Berlin ()

  • Wenn Du dich da mal nicht täuschst. Wenn Franziska Almsik mit 17 hier Auto fahren darf, dann darf das schlichtweg auch nicht jeder. Geld regiert die Welt und somit auch Deutschland. Das ist ja das ungerechte. Die großen Konzerne machen ne Steuerhinterzieheung von 100 mil. und zahlen nach dem Gericht eine Strafe von 15mil. Das würde bedeuten wenn ich 100 Euro Steuerhinterzieheung mache, dann muss ich nur 15 Euro Strafe dafür zahlen. Aber Denkste. Deswegen zahle ich trotzdem mind. die 100 Euro zurück. Und bekomme noch ne Strafe. Also so ist es mal nicht wie Du es da sagst. Und mind. Bodenfreiheit für Nachgerüstete Fahrwerke Spoiler und ect. beträgt 8cm. Da Beist die Maus keinen Faden ab.

  • Dann zeige mir doch bitte den Paragraphen.
    Ich hab nix gefunden außer Arbeitsvorschriften und Arbeitsanweisungen für Prüfer. D.h. sie SOLLEN oder MÜSSEN darauf achten, daß... Aber was passiert, wenn sie es nicht machen ?
    Das ist wie bei der Richtgeschwindigkeit auf Autobahnen: Du sollst 130 fahren - toll. Und wenn du schneller fährst ? Dann gibt es auch keine Strafe solange nix passiert.

  • Aber wenn du schneller fährst und es passiert was, muß deine Versicherung nicht zahlen!

  • Genau, wenn ich schneller fahre und es passiert was... Aber wenn nix passiert ist es auch keine Ordnungswidrigkeit oder gar Straftat.
    Ebenso die Mindestbodenfreiheit. Solange ich niemanden gefährde oder behindere (§30) bleibt es mir doch überlassen. Ich mach mich also nicht strafbar und begehe auch keine Ordnungswidrigkeit, wenn ich auf einer neu angelegten Straße mit 6cm Bodenfreiheit unterwegs bin, allerdings wenn ich in einer Huppelstraße mit 3km/h unterwegs bin und angehalten werde und sich meine Ausrede für die Langsamfahrt auf die schlechte Straßen-Qualität bezieht. Nicht aber wenn ich mit 3km/h nach einer bestimmten Hausnr. ausschau halte. Immer eine Auslegungssache, aber kein Gesetzestext. Daher immer einen guten Anwalt an der Hand haben.

  • Zitat

    Original von Felix
    Aber wenn du schneller fährst und es passiert was, muß deine Versicherung nicht zahlen!


    genau so ist es, ich würd sowas nicht riskieren....die Versicherung kennt da kein Pardon!!

  • moin,


    hatte mich da letztes jahr?? mal bei einigen stellen schlau gemacht. es gibt keine mindestbodenfreiheit, aber eine empfehlung von 11cm. einige der dekra/tüv-stellen haben um ihre gruben rum so nen rand von 11cm...wenn du da nicht drüber kommst, kann er den tüv verweigern. in werkstätten etc. gibt es sowas nicht, also kann er es nicht prüfen und somit auch die plakette kleben, ausgenommen er stellt ne gefährdung fest (z.b. schäden am unterboden).


    tschau norman

  • Was ? Der Grubenrand ist 11cm hoch ? Immer ?
    Meiner ist da drüber gekommen. Außer beim Überfahren des Bremsenprüfstands, wo der Schweller den Fußboden markierte, hat da nix geschliffen.

  • Der Gruben Rand soll 11cm hoch sein?
    Egal wo ich bisher immer war, ist er fast eben (nur nen Minimaler Absatz)!

  • moin,


    Zitat

    Original von Felix
    Der Gruben Rand soll 11cm hoch sein?
    Egal wo ich bisher immer war, ist er fast eben (nur nen Minimaler Absatz)!


    sachtmal, ist "einige" die steigerungsform von "alle"?? bitte weniger zwischen den zeilen lesen 8-)


    tschau norman

  • Zitat

    Original von Norman
    moin,


    ... einige der dekra/tüv-stellen haben um ihre gruben rum so nen rand von 11cm...


    tschau norman


    Aso, wer lesen kann ist klar im Vorteil. Hörte sich nur so an, daß manche keinen Rand haben und manche ja, und wer einen hat da ist es dann auch immer 11cm... so hatte ich das verstanden.

  • @ Auryn: Zum Thema Führerschein mit 17: Das sarf auch hier in Deutschland jeder. Man muss nur den Lappen in einem Land machen, wo man den schon früher bekommt. Ein Bekannter von mir hat seinen mit 16 in Amerika gemacht. Da ausländische Führerscheine für 1 Jahr in Deutschland gelten, durfte der schon mit 16 hier Auto fahren, musste den Führerschein aber nach nem Jahr abgeben und mit 18 nochmal neu machen. Wenn der mit 17 wieder nach Deutschland zurückgekommen wäre, hätte der Schein nach Übertragung auf unseren europäischen durchgehend gegolten....

  • Unter ganz besonderen Umständen darf man den in Deutschland völlig legal mit 17 machen. Ein Bekannter von mir hat ihn mit 17 machen dürfen, da er der älteste Jugendliche in seinem Dorf war der zur Schule ging, und da kein Bus fuhr, bekam er es genehmigt... Ist aber wohl eher die Ausnahme;)
    mfg.

  • in Österreich kann man ihn auch schon mit 17 machen, muss allerdings nach 8 (oder warens mehr?) Fahrstunden, noch 3000 km mit einer erwachsenen Person fahren, dann darf er erst die Prüfung machen, kann jeder machen, egal wo er wohnt oder was für Umstände er hat.

    Einmal editiert, zuletzt von Horkmaster ()

  • In Deutschland darf man schon mit 17Fühererschein machen!
    Es muß dann nur bis zum 18Geburtstag nen Erwachsender immer mit fahren! Dieser muß aber in Flensburg Null Punkte haben!

  • [quote Solange ich niemanden gefährde oder behindere (§30) [/quote]


    damit sagst Du es schon selber. Ein Auto, welches tiefer als 8 cm ist, ist in Deutschland nicht in der Lage vernünfitg am Straßenverkehr teilzunehmen, und ist somit eine Gefährdungs des Strassenverkehrs. Ich sage da nur:aufgerissene Ölwannen abgerissenen Spoiler usw. Wenn Du mir nen Tüv zeigen kannst der ein Auto mit 5 cm Bodenfreiheit oder so einträgt, dann sag mir bitte hier mal den Namen, da werden wir dann alle dahin zum Eintragen fahren. Ach nochmal.: Das ganze gilt nur für nachträglich ein und angebaute Teile, nicht für Serienfahrzeuge wie Ferrari usw.

  • Du möchtest den Namen ?


    Käferschmiede Schewe in Papenburg


    ;)

  • um noch ma auf die tieferlegung zurück zu kommen


    ich persönlich bin kein großer fan von aber mal sollte mindestens soviel freiheit haben um normal mit stadttempo ( in berlin so ca 65) über kanaldeckel fahren zu können oder jederzeit auf einem bordstein parken zu können
    wenn ich sehe wie eine bekannte von uns mit einem polo nicht mal mehr rückwärts auf einen !!!abgesenken!!! bordstein raufkommt ist das für mich freiheitsberaubung

  • Zitat

    Original von zanderley
    ist das für mich freiheitsberaubung


    Das sehe ich anders!
    Man muß nur nen guten Kompromiss finden! :grin:

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