kleines Tuning-FAQ für Einsteiger

  • FAQ für die kleineren Tuning-Fragen.



    Heutzutage gibt es eine Vielzahl von Plattformen, welche die Möglichkeit bieten verschiedene Produkte rund um das Auto an den Endverbraucher zu bringen.
    Ob der Händler um die Ecke, oder der Tuning-Shop bei eBay – meist werden so viele verschiedene Produkte angeboten, dass manch einer den Überblick verliert, was tatsächlich sinnvoll wäre und was nicht.
    Besonders beliebte Autos bringen eine Flutwelle von Angeboten mit, die durch märchenhafte Versprechungen und bunte Reklamen für sich werben. Tatsache ist jedoch, dass die Verkäufer auch nur Menschen sind, die miteinander konkurrieren und Geld machen wollen.
    Oft kommt dabei leider der Käufer durch unvollständige, oder gar falsche Informationen zu Schaden.
    Insbesondere auf Internet-Plattformen ist die Beratung und eventuelle Reklamierung sehr schwierig, da man nur sehr selten ausreichend gute Beratung von den Verkäufern bekommt und diese sich dann auch wirklich die Zeit nehmen, um den Kunden ausreichend zu informieren.
    Dafür werden die Fotos immer bunter, die Preise immer niedriger und die Versprechungen immer märchenhafter…
    Der Kunde will es schnell, unkompliziert und vor allen Dingen BILLIG haben und das kann bei mangelndem Vorwissen schnell zum Verhängnis werden. Ein blühendes Beispiel ist dafür das so genannte „Chip-Tuning“ für kleines Geld. Ohne einen Verkäufernamen zu nennen:
    Kostenpunkt: ab 1Euro - angegebenes Ergebnis: +35PS. Zitat:


    Nur für Benziner mit Einspritzung geeignet! Bis zu 35 PS mehr Leistung (Z.B.: BMW 330ci 23,4 PS mehr) mehr Drehmoment, höhere Endgeschwindigkeit, einfache Montage (nur die Kabel anschließen) kein eingriff ins Steuergerät erforderlich!


    Ja, mit dem Produkt bekommt man nicht nur bis zu +35PS aus dem Nichts, nein, auch mehr Drehmoment und höhere Endgeschwindigkeit. Unglaublich, oder? Ja.. unglaublich ist es, im wahrsten Sinne des Wortes, denn es werden hier nicht nur unvollständige Informationen vermittelt, sondern auch schlichtweg falsche Angaben gemacht. Der Verkäufer gibt Garantie auf sein Produkt, auf die Auswirkungen auf den Motor jedoch nicht! Wenn es dadurch zu einem Motorschaden kommt, übernimmt der Verkäufer keinerlei Verantwortung.


    So etwas ist in unseren Augen mehr als unverschämt. Bastler, die sich damit auskennen, wissen, dass man die Finger davon lassen sollte, jedoch haben alle mal klein angefangen und wenn man irgendetwas nicht kennt und eine solch blühende Werbung sieht, greift man vielleicht zu seinem eigenen Schaden zu. Solche Abzocken und andere dreiste Angebote seltsamer Präparate können wir nur mit ausreichendem Vorwissen bekämpfen.


    „Wieso, weshalb, warum.. wer nicht fragt, bleibt dumm“
    Um viele gestellte Fragen bezüglich des „kleinen Tunings“ im Vorfeld zu beantworten und manch einem viel Kopfschmerzen und Geld zu sparen, wurde dieses FAQ erstellt.


    Dieses FAQ ist da, um zu helfen, dennoch:
    Alle Angaben sind unverbindlich - Irrtümer und Änderungen bleiben dem Verfasser vorbehalten. Der Verfasser übernimmt weder Gewährleistung auf die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben, noch haftet er für eventuelle Folgeschäden.


    Es ist nur mir als Verfasser gestattet in diesem Thread zu antworten. Alle Fragen, Anregungen und Verbesserungsvorschläge können in diesem Thread > Tuning FAQ?< oder per PN gestellt werden.

    3 Mal editiert, zuletzt von AutoTroll ()

  • F: Bringt billiges Chip-Tuning wirklich den versprochenen Leistungszuwachs?


    A: Nein, definitiv nicht..
    Billiges Chiptuning, welches bei eBay in Massen für jedes Fahrzeug angeboten wird bringt auf keinen Fall die versprochenen +25 oder gar +35PS. Die Leistung wird durch diese Universalelemente minimal erhöht, dafür steigt der Verbrauch an und es können bei längerem Betrieb gravierende Motorschäden entstehen, wofür der Verkäufer keinerlei Verantwortung übernimmt.
    Es gibt natürlich genug seriöse Firmen, die das Steuergerät des Fahrzeuges effektiv abstimmen können, diese Dienstleistungen kosten jedoch meist ab 350Euro aufwärts, da es sich dabei um eine unikale Abstimmung des Fahrzeuges handelt. Hierbei würden unter guten Bedingungen +10 bis15PS möglich sein, natürlich je nach Motor und Abstimmung.


    TÜV: Chiptuning muss, rechtlich gesehen, nach §21 eingetragen werden. Eventuell ist hier eine Abgasprüfung von Nöten.




    F: Was bringt mir ein offener Sportluftfilter, oder ein K&N Tauschluftfilter?


    A: Nicht sonderlich viel..
    Der offene Sportluftfilter, aufgrund seiner Form auch „Pilz“ genannt, verspricht mehr Leistung durch mehr Sauerstoff und soll bis zu +15PS bringen. Natürlich ist auch diese Zahl übertrieben und ungerechtfertigt. Der offene Sportluftfilter optimiert die Beschleunigung keineswegs, solange er warme Motorluft zum ansaugen bekommt. Ein warmes Luftgemisch enthält weniger Luftmoleküle, als ein kaltes Luftgemisch und somit würde der Motor mehr Luft bekommen wenn man eine Kaltluftzufuhr zum Luftfilter legt. Die Funktion des offenen Luftfilters ist hier also nicht primär und so kann man die Kaltluftzufuhr ebenso zum normalen Luftfilterkasten legen. Der wohl größte Unterschied zwischen dem offenen Sportluftfilter und dem Luftfilterkasten ist das Ansauggeräusch. Der offene Luftfilter bewirkt beim ansaugen basslastige Geräusche, was viele Anhänger in der Tuning-Szene findet. Andere jedoch finden es auf Dauer nervtötend und so bleibt es eine Frage des Geschmacks.
    Die K&N Tauschfiltermatte, die in den Luftfilterkasten eingelegt wird, verspricht ebenfalls Leistungssteigerung durch bessere Durchlüftung. Diese Verbesserung findet eventuell ganz minimal statt, das Preis/Leistungsverhältnis ist wohl auch nur dann gerechtfertigt, wenn man bedenkt, dass die K&N Luftfiltermatte auswaschbar ist.


    TÜV: Der offene Sportluftfilter muss eingetragen werden, der K&N Tauschluftfilter ist eintragungsfrei.



    F: Was ist ein Sportauspuff, wie verbaue ich ein Endrohr und was ist ein Absorber?


    A: Ob Sportauspuff, oder Endrohr..
    Ein Sportauspuff, oder auch Sportschalldämpfer genannt, verspricht einen besseren Durchzug durch größeren Querschnitt. Abgase sollen hier weniger gestaut werden, als beim schmalen Serienauspuff, dadurch soll es eine Leistungssteigerung geben. Bei größeren Motoren und größeren Verbrennungen trifft es zu, bei kleineren Motoren jedoch weniger. Die versprochenen +5 bis +10PS sind hierbei ebenso sehr übertrieben, dennoch wird der Sound durch einen Sportschalldämpfer verändert. Je nach Modell und Alter wird der Ton tiefer, kerniger und lauter. Der Sound kann von Modell zu Modell abweichen. Sportschalldämpfer gibt es meistens mit verschiedenen Endrohrvarianten.
    Das Endrohr ist die preiswertere Variante, um eine sportliche Optik und sportlicherem Klang zu erzielen. Wenn der Sportauspuff bei 150Euro anfängt, gibt es das Edelstahlendrohr schon für 12 bis 20Euro. Der Serienendtopf wird dafür verwendet – das originale Endrohr wird kurz abgeschnitten und das Edelstahlendrohr drüber geschweißt, andernfalls sind die Anweisungen in der Betriebserlaubnis zu befolgen, damit diese gültig bleibt.
    Es werden Endrohre mit und ohne Absorber angeboten. Absorber sind zusätzliche Gitterelemente, die ins Endrohr gelegt werden, um den Klang basslastiger zu machen. Der Klang soll dadurch dumpfer werden und kerniger, damit ist jedoch eine leichte Abnahme der Lautstärke verbunden. Auch hier hängt der Sound vom Anbau, Material und anderen Faktoren ab.


    TÜV: Sportschalldämpfer und Endrohre haben meistens eine ABE, was sie, unter Berücksichtigung der angegebenen Bedingungen, eintragungsfrei macht.




    F: Ich finde meine Frontlichter zu dunkel und zu gelb. Was ist die beste Variante, um hübscheres Licht und bessere Ausleuchtung zu erhalten – was ist zugelassen?


    A: Es gibt einige Alternativen im legalen Bereich..
    Ob Hauptscheinwerferlampe, Blinker, oder Standlicht – Alle müssen ein E-Prüfzeichen haben, um im Bereich der STVZO betrieben werden zu können. Es werden mittlerweile sehr viele Leuchtmittel aus verschiedenen Ländern angeboten, die eine höhere Ausleuchtung bieten und dabei ein strahlend weißes, bläuliches, oder buntes Licht erzeugen. Die meisten davon haben leider keine Prüfzeichen und sind demnach nicht zugelassen im Bereich der STVZO. Alternativen gibt es jedoch so viele wie es Meinungen gibt. Eine beliebte Lampe in der Tuning-Szene ist die MTEC-Superwhite, die weißes Halogenlicht in Xenon-Optik verspricht. Diese Lampe ist zugelassen und erzeugt tatsächlich ein weiß-bläuliches Licht, der Nachteil dabei ist jedoch, dass die Ausleuchtung auf nassen Straßen Manchen zu klein ist. Wie bereits erwähnt gibt es viele unterschiedliche Meinungen und die ideale H-Lampe gibt es im 55/60W Bereich nicht. Tatsache ist, dass gelbliches Licht auf schwarzer und/oder nasser Fahrbahn sichtbarer ist als weißes und bläuliches Licht. 100W Birnen sind für 55/60W Anlagen nicht zugelassen und auch nicht vorgesehen, denn sie können, aufgrund ihrer hohen Leistungsaufnahme und Wärmeabgabe, Schäden verursachen.



    TÜV: Eintragungsfrei. Mit E-Prüfzeichen zugelassen im Bereich der STVZO.

  • F: Ich will meinen Wagen tiefer legen, wie tief kann ich gehen, um Spoiler verbauen zu können, was muss ich eintragen und was muss ich beachten?


    A: Natürlich hängt alles vom Auto selbst ab. Die Kombination ist entscheidend..
    Für asiatische Daewoo/Chevrolet Fahrzeuge der 1990’/2000’ Generation kann man regressiv sagen, dass eine Tieferlegung von 40mm immer noch gesundes Fahren und einen Anbau von Spoilern ermöglicht, ohne dass gekürzte Dämpfer verbaut werden müssen und das Fahrzeug bei jeder Unebenheit aufsetzt.
    Wie schon erwähnt ist die Kombination hierbei Ausschlag gebend, ob Karosseriearbeiten notwendig sind und/oder gekürzte Dämpfer und/oder Federwegbegrenzer. Bedenken sollte man, dass die Radkästen ihr Limit haben. Am besten sollte man sich vorher informieren was technisch machbar und was von den Auflagen zulässig ist. Hierbei ist die Größe und Breite der Räder entscheidend – der Abrollumfang der Räder darf nur gering abweichen und es darf beim Einfedern nichts schleifen, gegebenenfalls müssen die Radkästen entsprechend bearbeitet werden.
    Die Mindestbodenfreiheit fängt beim niedrigsten Teil, was in den meisten Fällen die Frontstoßstange ist, an.
    Für Fahrzeuge, die ihre Erstzulassung vor `98 bekommen haben, beträgt sie 8cm (7cm bei PUR-Teilen)
    Bei der Bodenfreiheitsänderung sind Rundungsfehler möglich, die jedoch maximal 1mm betragen, also unerheblich sind.
    Für Fahrzeuge, die ihre Erstzulassung nach `98 bekommen haben, beträgt sie 11cm.
    Aufgerissene Ölwannen lassen einen Umweltschaden entstehen, der von der Stadt vom Fahrzeughalter eingeklagt werden kann und sich meist im 4-Stelligen Bereich bewegt.
    Um Verkehrsgefährdung zu vermeiden, muss jede Veränderung umgehend vom TÜV abgenommen werden.
    Es muß vor der Polizeikontrolle schon ein Termin beim TÜV zur Abnahme gemacht worden sein, vor der Fahrt zur Prüfungsstelle.
    Im Großen und Ganzen sollte man sich vorher informieren und auf die Sicherheit und die Zulässigkeit achten, sonst kann unter gewissen Umständen das Autohobby zum finanziellen Albtraum führen.

    TÜV: Alle Veränderungen am Fahrwerk müssen vom TÜV abgenommen werden. Bei Felgen und Spoilern gelten die Auflagen der Gutachten.



    F: Ich will mir ein kleineres Sportlenkrad einbauen. Darf ich das ohne weiteres, wenn ich serienmäßig ein Airbaglenkrad habe?


    A: Nein. Ohne weiteres geht das nicht.
    Alle Airbags die verbaut sind, müssen funktionieren. Bevor man auf ein Lenkrad ohne Airbag wechseln kann, muss man den Airbag beim TÜV austragen lassen, erst dann kann man das neue Lenkrad einbauen. Heutzutage ist es eher schwierig ein Airbag austragen zu lassen, weshalb sich viele entscheiden das Sportlenkrad einfach unter Missachtung dieser Vorschrift eintragen zu lassen. In den meisten Fällen muss es mit der Rad/Reifenkombination eingetragen werden. Eine nicht vorhandene Servolenkung könnte hierbei in Kombination mit breiten Reifen ein Hindernis sein und würde im schlimmsten Fall einer Eintragung entgegenwirken.



    TÜV: Wenn die Auflagen der ABE erfüllt wurden, ist es eintragungsfrei, andernfalls spielen die oben genannten Faktoren eine Rolle.






    F: Ich will mir meine Herstellerembleme und Schriftzüge cleanen ohne zum Lackierer zu müssen. Wie stelle ich das an, worauf muss ich achten?


    A: Es ist machbar, jedoch kann man auch schnell den Lack versauen..
    Im Prinzip funktioniert es so:
    Die Schriftzüge, wie „SX; SE; CDI; Lanos; Nubira; etc..“ sind geklebt, die Herstellerembleme, welche sich vorne, sowie hinten befinden, sind dazu auch noch gesteckt.
    Zunächst entfernt man alle Elemente, indem man ein Plastikrakel vorsichtig unter das Element hebelt und den Kleber durchtrennt. Das Plastikrakel sollte keine scharfen Kanten haben, es könnte den Lack zerkratzen. Wenn das getan ist, müssen die Klebereste entfernt werden. Dieses kann mit einem Lackradierer, oder aber mit hochprozentigem Alkohol entfernt werden, wie man ihn in Parfüms findet. Wenn dieses getan ist, sollte nur der Klarlack angegriffen sein. Damit sich die Stellen nicht von dem Rest unterscheiden, sprüht man etwas Klarlack an die behandelten Stellen und anschließend poliert man es mit einer Polierpaste mit Schleifanteil. Nun sollten die Übergänge nicht mehr sichtbar sein.
    Bei dem Herstelleremblem wird es etwas schwieriger. Dort muss man zunächst die zwei kleinen Löcher füllen, die noch zu sehen sind. Eine Variante ist Schweißen, die andere Spachteln. Man kann ein Stück festes Klebeband an die Innenseite kleben, sodass die Löcher einen Boden bekommen und diese anschließend mit Spachtel füllen. Mit Schleifpapier sollte man eine gerade Oberfläche hinbekommen. Hinterher muss man die Stelle etwas mit der Dose nachlackieren und Klarlack auftragen. Nach dem Polieren sollte man fast nichts mehr sehen. Das Ergebnis kann je nach Erfahrung variieren.


    TÜV: Das Entfernen von Schriftzügen, oder Emblemen ist nicht eintragungspflichtig. Für entfernte Griffe, wie die Heckklappen- oder Türgriffe, gelten andere Auflagen.




    F: Was kann ich für Felgen auf meinen Wagen montieren? Wo liegen die Grenzen?


    A: Die Grenzen sind klar gegeben..
    Einerseits der Radkasten, andererseits die Fahrwerksfestigkeit sind entscheidend für die Größe und Breite der Felgen. Da Radkästen nicht beliebig dehnbar sind, ist es klar, dass jedes Auto ein Limit hat. Von Karosseriearbeiten, gekürzten Dämpfern und Federwegbegrenzern abgesehen, gibt es noch die Fahrwerksfestigkeit, die rechtlich entscheidend ist. Die Fahrwerksfestigkeit muss eingehalten werden und da schreibt der Hersteller eine maximale Einpresstiefe vor, wovon man eine Toleranz von 2% abziehen kann. Die ET-Grenze ist für eine TÜV-Abnahme nach §19 entscheidend, es ist jedoch in der Praxis möglich diese Einpresstiefe zu missachten - dafür müsste jedoch eine sehr kostspielige Sonderabnahme gemacht werden, die nach §21 vorgenommen wird. Eine normale Eintragung nach §19 kann mit einem Teilegutachten für ein bestimmtes Fahrzeug gemacht werden. Wenn kein Teilegutachten für das entsprechende Fahrzeug vorhanden ist, muss ein Festigkeitsgutachten für die Felgen vorhanden sein. Als Festigkeitsgutachten kann ein Teilegutachten für ein anderes Fahrzeug dienen. Mit diesem Gutachten ist die Festigkeit nachgewiesen und die Felgen könnten, wenn sie die Auflagen erfüllen, nach §21 eingetragen werden.


    TÜV: Solange keine ABE dabei ist, müssen die Felgen eingetragen werden. Es muss mindestens die Festigkeit des Materials nachgewiesen werden, damit eine Eintragung möglich wird.

    Einmal editiert, zuletzt von AutoTroll ()

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