HU überziehen

  • Hallo Zusammen,
    ich weiss nicht ob ich hier an richtiger Stelle bin, ansonsten bitte verschieben.


    Ab wann kann ich meine HU überziehen ohne dass rückdatiert wird?


    Gibt es Unterschiede in den Bundesländern?



    Danke im Voraus
    Aveo-User

    Einmal editiert, zuletzt von Aveo-User ()

  • moin,


    ich glaube in BaWü wird nicht mehr zurück datiert, in allen anderen bundesländern wird weiter das alte schema gefahren. sprich mußte im märz hin zur HU, erledigst das erst im april, wird wieder der märz als nächster termin eingetragen.
    bis zu 1 monat, straffrei, bis 4 monate 15euro, bis 8 monate 25, alles drüber 40euro und 2 punkte. dazu müßte dann glaube noch die gleiche strafe für die abgelaufene AU kommen. die strafen verteilen aber nur die polizei/ordnungsamt. der tüver wird dich also nicht anzeigen... :wink:


    eigentlich sollte damit ab diesen april schluss sein, aber irgendwie wurde dieses Reformpaket landesweit gestoppt...keine ahnung warum. nur BaWü hat es bis jetzt umgesetzt.


    tschau norman

  • Hi,


    der Bundesrat hat am Freitag zugestimmt. Ab 1.7. 2012 tritt sie in Kraft. Rückdatierung entfällt. Sollte ab da 2 Monate überzogen sein wird der TÜV 20 Prozent teurer und eine Probefahrt wird nun auch bein TÜV gemacht. Meldung ist 2 Tage alt, daher gehe ich davon aus das sie so kommt.


    Gruß Druid

  • Gilt die Probefahrt nicht nur für Autos, die erst jetzt neu zugelassen werden?

  • Glaube ja, die nach dem Stichtag zugelassen werden.

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