Tagfahrleuchten

  • Hier mal was zum Thema "Standlicht" bzw. Begrenzungsleuchten:


    (Auszug)


    §51 StVZO:


    Zitat


    (1) Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder ohne Beiwagen und Kraftfahrzeuge mit einer Breite von weniger als 1.000 mm - müssen zur Kenntlichmachung ihrer seitlichen Begrenzung nach vorn mit 2 Begrenzungsleuchten ausgerüstet sein, bei denen der äußerste Punkt der leuchtenden Fläche nicht mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt sein darf. Zulässig sind 2 zusätzliche Begrenzungsleuchten, die Bestandteil der Scheinwerfer sein müssen. Beträgt der Abstand des äußersten Punktes der leuchtenden Fläche der Scheinwerfer von den breitesten Stellen des Fahrzeugumrisses nicht mehr als 400 mm, so genügen in die Scheinwerfer eingebaute Begrenzungsleuchten. Das Licht der Begrenzungsleuchten muss weiß sein; es darf nicht blenden. Die Begrenzungsleuchten müssen auch bei Fernlicht und Abblendlicht ständig leuchten. Bei Krafträdern mit Beiwagen muss eine Begrenzungsleuchte auf der äußeren Seite des Beiwagens angebracht sein. Krafträder ohne Beiwagen dürfen im Scheinwerfer eine Leuchte nach Art der Begrenzungsleuchten führen; Satz 5 ist nicht anzuwenden. Begrenzungsleuchten an einachsigen Zug- oder Arbeitsmaschinen sind nicht erforderlich, wenn sie von Fußgängern an Holmen geführt werden oder ihre durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit 30 km/h nicht übersteigt und der Abstand des äußersten Punktes der leuchtenden Fläche der Scheinwerfer von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses nicht mehr als 400 mm beträgt.


    Quelle



    Die ECE Regelung 48 sagt folgendes:



    Quelle

    3 Mal editiert, zuletzt von SPEED ()


  • sparky, dann hast du die + Leitung scheinbar auf die falsche "Zündungsstufe" gelegt...


    ich kann Radio hören ohne das die TFL angehen, die gehen erst in Schlüsselstellung ON an und nicht schon bei ACC.

  • Meine gehen erst an, wenn ich den Motor gestartet habe.
    Aus gehen sie, sobald ich den Motor abstelle, aber auch dort erst mit ca 5 Sekunden verzögerung. Warum auch immer. Aber finds eig. okay so.

  • die TFL müssen 60cm voneinander entfernt sein - das sieht mir nicht ganz danach aus ;)


    rené

  • Hallo Renè,
    es sind zwischen den Leuchtflächen 595mm. Aber mit diesem Risiko werde ich zunächst mal leben.
    Falls ich mal wieder Lust zum schrauben habe, ist es auch kein Problem, die Leuchten jeweils um 2,5mm nach außen zu setzen. Werde ich der Ordnung halber auch bald machen.
    Allerdings, wenn ich so rumfahre, passt jede 2 Kirmesbeleuchtung nicht in die Vorschriften.
    (Aber recht hast du schon)


    Gruß
    Andreas

  • da hast du auch recht. mindestens jedes zweite TFL ist nicht rechtens.
    war ja auch nur geschätzt, weil man ja weiß, wie breit ein kennzeichen ist. ich denke allerdings nicht, dass die rennleitung bei dir meckert.


    rené

  • Gelten die Maße für die TFL eig. auch für Neufahrzeuge, bzw Fahrzeuge welche LED TFL vom Werk her schon im Scheinwerfer haben?
    Denn da sind recht oft die 40 cm zum Wagenäußeren nicht vorhanden. Und lt tüv müssen die ja auch weit genug weg vom Scheinwerfer sein?


    @scorpios: Die müssen doch aus gehen, wenn du Standlicht anmachst?
    Wenn das Auto wo mit Standlicht abstellst könn die Dinger ja nicht die ganze Nacht brennen.


    Bei mir gehts TFL nur an, wenn ich den Motor starte. Wenn ich den Motor abstelle, gehts wieder aus, auch wenn ich die zündung auf acc/on stehen hab.
    Mein problem ist eher, das ich die 25 cm nach unten hin nichtmehr habe, wenn ich ihn tieferlege. Bin atm bei 24,5 oder so. Dann wär ich bei 21. Bei 0,5 werden se wohl nichts sagen. Bei 4 jedoch schon denk ich mal.
    Aber bei uns sind se da iwie nicht so. Arbeitskollege hat die ganz "falsch" her von den Maßen eingebaut.

  • Die TFLs fürfen maximal 40cm vom äußeren Rand weg sein, nicht mindestens.
    Wenn die TFL mit Standlicht leuchten, dann muß das werksseitige Standlicht entfernt werden und die TFL muß sich auf etwa 50% dimmen.
    Bei Standlichtnutzung des TFLs muß der Absand zum Boden mindestens 35 cm statt nur 25 cm betragen...

  • @ Lasra
    Auf dem Foto ist das Standlicht aus. Ist schon alles Regelkonform ;) Geht das Licht an, dimmen die Dinger runter.



    Zu den genannten Regeln mal folgendes: Ich habe mittlerweile (weil ich es ja richtig machen wollte) soviele Ausnahmen von der Ausnahme der Ausnahme bzgl. Standlicht an, Standlicht aus, runterdimmen, raufdimmen, etc. pp. dass es mir schlicht graust.
    Da ich mich exakt an die Vorgaben des Herstellers gehalten habe, wähne ich mich auf der sicheren Seite.
    Und solange mir sog. Sportwagenfahrer mit roten, grünen und blauen Standlichtbirnen entgegen kommen, fühle ich mich sicher. Wobei ich mich immer frage, wie die von der Autoscooterbahn runterkommen!?


    Gruß
    Andreas

    Einmal editiert, zuletzt von scorpios ()

  • Kennt Ihr diese Tagfahrlichter?
    [Blockierte Grafik: http://www.ms-design.com/uploads/tx_wcmsproducts/2011-08-TFL-ChevroletSparkLT.jpg]
    Habt Ihr Erfahrungen mit denen machen können? Anscheinend muss man die nur kleben - aber leidet die Optik oder findet ihr es hübsch?!?
    ich muss gestehen, ich finde die Stelle an sich eigentlich sehr gut.. Nur das man die lackieren muss (moroccan Blue) finde ich etwas... bescheiden... Sind sicherlich auch nicht die günstigsten, aber irgendwie passen die ganz gut...

  • Diese Leuchten werden bald über Chevrolet vertrieben, als original Zubehör bzw Ausstattung.

  • Preislich OK und wie es ausschaut werden die Rhamen dazu in Wagenfarbe lackiert und in eine Öffnung gesetzt. Wenn die Wölbung am Cruze so ähnlich ist, müsste man sie dort doch auch verbauen können!?!

  • Zitat

    Original von Berny
    Preislich OK
    Wenn die Wölbung am Cruze so ähnlich ist, müsste man sie dort doch auch verbauen können!?!


    Auf das gleiche habe ich auch schon spekuliert :roll:

  • Gibt es ein paar mehr News zu den Chevy Spark TFL? Die sehen nicht unübel aus!


    Input Input!! :)

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